Hawas ist einer von mehr als 70 Millionen Millionen Menschen weltweit, die durch Konflikte, Verfolgung, extreme Armut oder Naturkatastrophen aus ihrer Heimat vertrieben wurden. Das ist eine enorme Zahl – und dennoch ist jedes Schicksal einzigartig. Manche Menschen werden als Flüchtlinge bezeichnet, andere als Binnenvertriebene, wieder andere als Asylsuchende.

„Es gibt keinen Ort mehr, den ich als mein Zuhause bezeichne“, sagt Hawas aus dem irakischen Zumar. Er flüchtete vor der Gewalt im Irak aus seiner Heimatstadt Zumar. Die Sicherheitslage wurde immer schlimmer und irgendwann fiel die schwere Entscheidung: Hawas machte sich mit seiner Familie auf die gefährliche Flucht nach Kharabe Babke.

In dem Dorf ist er vor Gewalt geschützt. „Zurück nach Zumar kann ich nicht“, erzählt Hawas. „Es gibt dort kein Wasser, keinen Strom. Es ist noch immer unsicher dort. Kharabe Babke ist für mich aber auch kein richtiges Zuhause. Ich finde hier keine Arbeit und vermisse die Stabilität in meinem Leben.“

Flüchtlinge

Bei einem Flüchtling handelt es sich um eine Person, die ihr Land aufgrund von Gewalt oder Verfolgung verlassen musste und auf der Suche nach Sicherheit eine internationale Grenze überquert hat. Flüchtlinge genießen den Schutz des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR). Das UNHCR stellt sicher, dass Flüchtlingen die gleichen sozialen und wirtschaftlichen Rechte zustehen wie Ausländern oder Menschen mit Wohnsitz im betreffenden Land.

Überqueren Flüchtlinge eine internationale Grenze, werden sie von der lokalen Regierung oder den Vereinten Nationen als Asylsuchende registriert. Daraufhin können sie den Flüchtlingsstatus beantragen. Demnach ist jeder Flüchtling zuerst ein Asylsuchender; nicht jeder Asylsuchende erhält jedoch den offiziellen Flüchtlingsstatus.

Asylsuchende

Ein Asylsuchender ist eine Person, die aus ihrem Heimatland geflohen ist und um internationalen Schutz nachsucht. Asylsuchende können die Anerkennung als Flüchtling beantragen und müssen dann warten, bis der Antrag angenommen wird, bevor sie als Flüchtling im Gastland registriert werden können.

Binnenvertriebene (IDPs)

Nicht alle Menschen, die zur Flucht gezwungen werden, verlassen ihr Heimatland. Für interne Vertreibungen gibt es vielerlei Gründe; Naturkatastrophen und bewaffnete Konflikte gehören beispielsweise dazu. Binnenvertriebene oder Internally Displaced Persons (IDPs), überqueren auf der Flucht keine international anerkannte Staatsgrenze.

In vielen Fällen sehen sich Binnenvertriebene und Flüchtlinge mit den gleichen Herausforderungen konfrontiert: Ihnen fehlt der Zugang zu grundlegenden Leistungen. Sie haben keinen sicheren Zufluchtsort und sind oft von ihren Familien getrennt. Doch es gibt einen wesentlichen Unterschied: Binnenvertriebenen stehen nach dem Völkerrecht nicht dieselben Rechte zu wie Flüchtlingen. Auf den ersten Blick mag es vorteilhaft erscheinen, im eigenen Land zu bleiben. In der Realität ist die Situation für Binnenflüchtlinge jedoch oft viel komplexer.

Zur staatlichen Souveränität gehört, dass jedes Land für den Schutz und die Unterstützung ihrer bedürftigen Bürger verantwortlich ist. Das bedeutet auch, dass die stetig steigenden Bedürfnisse von Binnenflüchtlingen Staataufgabe sind und Vertriebene offiziell keinen Anspruch auf externe Hilfe durch das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) haben. Anhaltende Konflikte verlangen Staaten jedoch viel ab. Auch wenn eine Regierung betroffenen Bevölkerungsgruppen helfen möchte, ist sie aufgrund des extremen Bedarfs und beschränkter Kapazitäten oft nicht dazu in der Lage, Notleidende angemessen zu versorgen.

Diese Lücken in der Versorgung werden durch internationale humanitäre Hilfsorganisationen wie Medair geschlossen. Wir können sowohl Flüchtlinge als auch Binnenvertriebene mit dringend benötigter Hilfe versorgen. Unabhängig davon, welchen Status die Notleidenden haben – unser Ziel ist: Wir möchten Menschen in Krisen helfen, sich in Würde zu erholen und ihnen und ihren Gemeinschaften Hoffnung auf eine bessere Zukunft schenken.